In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen zur Kontoeröffnung in der Türkei. Für türkische Staats-angehörige oder Inhaber der Mavi Kart vermutlich nicht nachzuvollziehen, läuft die Kontoeröffnung für Ausländer oft recht mühsam ab. Das vorrangige Problem hierbei dürfte vor allem in der undurch-sichtigen und uneinheitlichen Handhabung der Banken liegen, unabhängig davon, ob es sich um öffentlich- oder privat-rechtliche Kreditinstitute handelt. Uneinigkeit besteht schon darin, welcher Ausländer überhaupt für ein Bankkonto in Frage kommt. Neben der Staatsangehörigkeit des potenziellen Kunden ist mittlerweile für die meisten Kreditinstitute auch der aufenthaltsrechtliche Status der Person von Bedeutung.
Getreu dem Zitat „Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen“ wurde im Zuge der Währungskrise in der Türkei eine neue Anlageform mit Währungsschutz eingeführt.
Die Verjährung bei Bankeinlagen dürfte den meisten Lesern eher kein Begriff sein, obwohl sich auch in Deutschland die Kreditinstitute auf die Einrede der Verjährung berufen können. In der Hoffnung, dass das unter anderem aber so bleibt, wird in dieser Rechtsecke das Thema Bankkonto in der Türkei behandelt.
KONTOERÖFFNUNG IN DER TÜRKEI
In der Türkei haben auch Ausländer generell das Recht, ein Bankkonto zu eröffnen. Dafür können sie selbst, in Begleitung einer Person, die die türkische Sprache beherrscht – manche Banken bieten auch Beratung und Betreuung auf Englisch an -, oder in Vertretung das Kreditinstitut ihrer Wahl zur Kontoeröffnung aufsuchen.
KONTOVOLLMACHT
Die Bevollmächtigung zur Kontoeröffnung als auch eventuell später die Kontovollmacht zur Vornahme von Bankgeschäften hat in der Türkei nur dann Gültigkeit, wenn die Erteilung der Vollmacht notariell erfolgt. Eine einfache Kontovollmacht wie in Deutschland wird schlichtweg nicht anerkannt. Da aber jedes Kreditinstitut an die Vollmacht eigene besondere Voraussetzungen stellt, kommt es immer wieder vor, dass abstruser Weise sogar eine Vollmacht, die wortwörtlich mit dem Muster der Vollmacht, die von dem jeweiligen Kreditinstitut zur Verfügung gestellt wurde, nicht anerkannt wird, und eine neue Vollmacht erforderlich ist. Daher ist bereits vor der Kontoeröffnung eine gute Kommunikation mit der Bank unentbehrlich.
ERFORDERLICHE DOKUMENTE
REISEPASS
Die Vorlage des Reisepasses im Original ist ausreichend, eine beglaubigte Abschrift der Übersetzung normalerweise nicht erforderlich.
Potenzielle Steuer-ID-NR.
Die potenzielle Steueridentifikationsnummer kann beim zuständigen Finanzamt oder online auf der Internetseite http://ivd.gib.gov.tr des Online-Finanzamtes beantragt werden.
LADUNGSFÄHIGE ANSCHRIFT
Mittlerweile verlangen die meisten Banken von potenziellen Kunden eine ladungsfähige inländische Anschrift. Einer sehr geringen Anzahl von Banken genügt die einfache Angabe einer Anschrift in der Türkei. Für manche Kreditinstitute ist die Vorlage der Aufenthaltserlaubniskarte (ikamet kartı) und die Angabe der Anschrift ausreichend. Viele Kreditinstitute bestehen auf den Nachweis der Anschrift durch eine auf den Namen der potenziellen Kundin/des potenziellen Kunden ausgestellten Rechnung des örtlichen Energie-, Wasser oder Erdgasversorgers. Manche Kredit-institute wiederum setzen voraus, dass eine Ein-tragung im zentralen Melderegister erfolgt ist, womit bei Abruf in Onlineregister die Anschrift des potenziellen Kunden erscheint; passenderweise erscheinen sollte, weil es hier bei Ausländern oft Probleme gibt, da die Integration der Systeme der Migrationsbehörde mit dem zentralen Melde-register nicht einwandfrei erfolgt. Zur Lösung des Problems muss die Person selbst zur örtlichen Einwohnermeldebehörde und die Ausstellung einer Meldebescheinigung beantragen. Womit aber neuerdings ein neues Problem auf die Person wartet. Seit Anfang des Jahres sind für die melde-rechtlichen Angelegenheiten bei Ausländern nicht mehr die Einwohnermeldeämter zuständig. Die Zuständigkeit liegt nun bei der Migrationsbehörde. Da die Zuständigkeitszuordnung seitens des Innen-ministeriums als übergeordnete Behörde allerdings nicht eindeutig zu sein scheint, nehmen manche Meldeämter auch weiterhin An- und Abmeldungen an und stellen Meldebescheinigungen aus.
HANDYNUMMER
Manche Banken bestehen auch auf die Angabe einer türkischen Handynummer und teilweise auf die Vorlage einer auf den Namen des potenziellen Kunden ausgestellten Mobilfunkrechnung.
WÄHRUNGSGESCHÜTZTES
TL-FESTGELDKONTO
Um dem Wertverfall der Türkischen Lira entgegenzuwirken, hat die Türkische Zentralbank vergangenen Dezember eine Verordnung erlassen, auf deren Grundlage Banken eine währungs-geschützte Festgeldanlage in Türkischer Lira anbieten. Dieses sogenannte währungsgeschützte TL-Festgeldkonto können natürliche Personen mit Wohnsitz in der Türkei eröffnen. Ist der Wertverlust der Türkischen Lira gegenüber US-Dollar, Euro oder Britisches Pfund höher als die Zinseinnahmen bei dem Festgeld, wird der entsprechende Verlust des Kunden von der Türkischen Zentralbank erstattet. Hierzu werden die Wechselkurse zu Beginn und am Ende der Laufzeit der Festgeld-anlage zugrunde gelegt und dem Guthaben am Ende der Laufzeit die Zinsen hinzugerechnet. Der größere Betrag wird dann dem Kunden ausgezahlt.
EINLAGENSICHERUNG
Der türkische Einlagensicherungsfonds schützt die Guthaben aktuell mit bis zu 200.000 TL pro Bankkunden. Da diese Grenze für die Einlagen bei jedem Kreditinstitut einzeln gilt, lohnt sich die Aufteilung von Guthaben auf verschiedene Geldhäuser.
KAPITALERTRAGSTEUER
Die Steuer auf Gewinne aus Geldanlagen wird auch in der Türkei automatisch abgezogen. Insoweit handelt es sich auch hier um eine Abgeltungssteuer mit dem Unterschied, dass es keinen einheitlichen Steuersatz gibt. Der Steuersatz variiert zwischen 0 und 20 % und ist abhängig von der Art der Geld-anlage. Die Abgeltungssteuersätze für Geldanlagen in TL sind am 30. September 2020 für zunächst drei Monate gesenkt worden und betragen aktuell bis zum 31. März 2022 für Anlagen mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten 5 statt 15 %, für Anlagen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr 3 statt 12 % und für Anlagen ab einer Laufzeit von einem Jahr 0 statt 10 %. Zinsen auf Geldanlagen in Fremd-währungen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr werden mit einem Steuersatz von 18 % und bei einer Laufzeit über einem Jahr mit 20 % abgegolten
VERJÄHRUNG BEI BANKEINLAGEN
Während in Deutschland regelmäßig erst nach 30 beziehungsweise 35 Jahren die Verjährung für Bankeinlagen eintritt, und die Kreditinstitute auch nach der Verjährung eher kundenfreundlich handeln und sich bei Forderungen nicht auf die Einrede der Verjährung berufen und trotzdem das Guthaben auszahlen, sind in der Türkei Kunden von vergessenen Guthaben auf Konten mit einer Verjährung von zehn Jahren konfrontiert. Hat der Kunde seit zehn Jahren keinen Kontakt zur Bank aufgenommen, keine schriftliche Weisung erteilt und keine Handlung bei der Bank vorgenommen, muss er von dem Kreditinstitut per Einschreiben mit Rückschein über die Verjährung und die bevor-stehende Übertragung des Guthabens auf einen entsprechenden Fonds hingewiesen werden.
Erfahrungsgemäß halten sich die Kreditinstitute nicht genau an die Formvorschriften und nehmen die Übertragung der Einlagen, gerade von ausländischen Bankkunden, davon ausgehend, der Kunde wird sich schon nicht melden, auf den Fonds vor, weshalb trotz Verjährungseinrede der Bank Kunden gute Chancen haben könnten, Ihre Forderungen auf dem Rechtsweg durchzusetzen.